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Herzlich Willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Beck in Freiburg

Die Kanzlei ist auf nationales und internationales Wirtschaftsrecht spezialisiert. Sie bietet eine den individuellen Ansprüchen angepasste, ganzheitliche Rechtsberatung für kleinere und mittelständische Unternehmen sowie für Privatpersonen an.

Auf eine effiziente und wirtschaftsnahe Betreuung der Klientschaft wird besonderer Wert gelegt. Zum Leistungsangebot zählt insbesondere das Recht der VR China. Für Spezialfragen aus anderen Rechtsgebieten und in Steuerfragen erfolgt regelmässig eine Zusammenarbeit mit ausgesuchten Rechtsanwälten und Experten aus dem vorhandenen, zuverlässigen Netzwerk.


Aktuelles

Herstellergarantie von Apple in weiten Teilen unzulässig

Das Landgericht Berlin hat Ende letzten Jahres ganze 16 Klauseln einer von Apple für seine Produkte verwendeten Herstellergarantie für unzulässig erklärt. Denn der Konzern habe mit einer einjährigen Garantie geworben und darüber hinaus gehende Ansprüche ausgeschlossen. Dies widerspricht eindeutig und offensichtlich den gesetzlichen Gewährleistungsregeln in Deutschland und der EU, die eine Haftung für Produktmängel innerhalb einer Frist von zwei Jahren vorsehen.

Aktienrechtsnovelle beschlossen

Die Bundesregierung hat am 07.01.2015 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Aktiengesetzes beschlossen. Darin sind unter anderem eine Neuregelung der Ausgabe von Inhaberaktien, die Ausgabe von umgekehrten Wandelschuldverschreibungen und die Ausgabe von Vorzugsaktien ohne zwingenden Nachzahlungsanspruch auf ausgefallene Dividenden vorgesehen.

Zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln

Preisanpassungsklauseln haben das Ziel, die wirtschaftliche Grundlage einer Vertragsbeziehung auch dann zu aufrechtzuerhalten, wenn sich äußere Faktoren zugunsten der einen oder anderen Vertragspartei ändern. Äußere Faktoren in diesem Sinne sind insbesondere volatile Preise für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie steigende Kosten für den Einsatz von Arbeitskräften. Sie sind in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) üblich und werden als sinnvolles Element der Vertragsgestaltung angesehen, wenn ein Vertrag über eine längere oder unbestimmte Frist abgeschlossen wird.

Erleichterungen für Investitionen aus der VR China

Längst sind die Zeiten vorbei, wo die Richtung von Kapital und Investitionen eindeutig von West nach Ost ging. M&A-Aktivitäten aus China nehmen kontinuierlich zu und so manch alteingesessener deutscher Betrieb befindet sich bereits in chinesischer Hand. Die Internationalisierung chinesischer Unternehmen ist politisch durchaus gewollt, weshalb in China nun einige Erleichterungen für Auslandsinvestionen mit Wirkung zum 8. Mai 2014 beschlossen wurden. Demnach ist eine Zustimmung der Nationalen Reformkommission (NDRC) künftig nur ab einer Summe von 1 Mrd. USD notwendig.

Designpatente

Seit Anfang 2014 heißen sie auch in Deutschland so, die Bezeichnung Geschmacksmuster wurde endgültig zugunsten der international und in Fachkreisen üblichen Sprachregelung aufgegeben. Das neue deutsche Designgesetz betrifft weiterhin Form und Gestaltung eines Produkts und ist insgesamt morderner und anwenderfreundlicher geworden. Widerruf und Löschung von entsprechenden Schutzrechten können nun wie bei Patenten und Gebrauchsmustern direkt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) betrieben werden. Zuvor war dies nur im Klageweg möglich, was einen ungleich höheren Aufwand erforderte.

WTO

In wenigen Tagen tritt das revidierte WTO-Übereinkommen von 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (Agreement on Government Procurement (GPA)) in Kraft. Angenommen wurde es von den USA, der EU, Kanada, Island, Liechtenstein, Norwegen, Taiwan, Hongkong (China), Singapur und zuletzt auch Israel. 

Indonesien

Indonesien ist die größte Volkswirtschaft in Südostasien und Mitglied der G20. Als Teil von "MINT" und "Next Eleven" wird es als einer der wachstumsträchtigsten Märkte überhaupt gehandelt. In den letzten fünf Jahren verzeichnete es ein durchschnittliches BIP-Wachstum von 6% und allein 2013 Direktinvestitionen in Höhe von fast 29 Mrd US$. 

Markenrechtsreform VR China

Das reformierte Markengesetz, das am 01.05.2014 in Kraft tritt, passt das chinesische Markenrecht internationalen Standards an und zielt auf eine Vereinfachung und Verbesserung des Markenschutzes. Erstmals ist eine Markenanmeldung gleichzeitig in mehreren Waren- oder Dienstleistungsklassen möglich. Die Registrierung von Soundmarken ist ebenfalls ein Novum. Farben und Farbzusammenstellungen sind hingegen für sich allein nicht markenschutzfähig. 

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