Schwerpunkte
International
Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit ist die beratende Begleitung im internationalen Rechtsverkehr. Dies betrifft Handelsbeziehungen ebenso wie Niederlassungen und Schutzrechte. Zu denken ist einerseits an deutsche oder europäische Firmen, die im jeweiligen Ausland tätig sind bzw. tätig werden. Ebenso werden ausländische Mandanten bei Geschäftsgründungen in Europa betreut. Die Kenntnisse der unterschiedlichen Geschäfts- und Rechtskulturen sind in diesem Zusammenhang nichts weniger als eine Voraussetzung für den langfristigen Erfolg. Sofern notwendig, wird eine schnelle und unkomplizierte Durchsetzung rechtlicher Interessen durch ein Netz an kompetenten Partnern vor Ort gewährleistet.
Viele Bereiche des internationalen Rechts sind mittlerweile vereinheitlicht oder orientieren sich zumindest an etablierten Grundsätzen. Das trifft besonders innerhalb der EU zu. In anderen Konstellationen ist jedoch die Kenntnis der jeweiligen nationalen und lokalen Regelungen nach wir vor unerlässlich. Etwa um die transnationale Rechtsdurchsetzung zu gewährleisten oder wenn es um rein inländische Angelegenheiten geht. Das Internationale Wirtschaftsrecht ist traditionell vom angloamerikanischen Rechtskreis geprägt. Daneben steht von unserer Seite Expertise speziell zum chinesischen Recht (HK, VR) zur Verfügung.
Zivil- und Wirtschaftsrecht
Kleinen und mittleren Unternehmen wird das gesamte Spektrum einer externen Rechtsabteilung zur Verfügung gestellt, von Unternehmensgründungen bis hin zu Umwandlungen, Unternehmenskäufen und Markenstrategien. Das Zivilrecht stellt dafür einerseits die Grundlage dar. Zum anderen umfasst es zahlreiche weitere Bereiche, die sich mit der Wirksamkeit von Verträgen, der Form und dem Inhalt von Rechtsgeschäften und Leistungsstörungen beschäftigen. Wir leisten Beratung bei der Erstellung von Verträgen aus den verschiedensten Bereichen und vertreten gerichtlich sofern notwendig.
Verwaltungsrecht
Privatrechtliche Vorgänge stehen nicht selten in Bezug zu öffentlich-rechtlichen Fragen. Das gilt sowohl für Unternehmen, die behördliche Genehmigungen einholen, umweltrechtliche Standards einhalten und steuerliche Fragen abklären müssen. Ebenso hat etwa das private Bau- und Immobilienrecht immer auch eine verwaltungsrechtliche Kompetente oder müssen sich Privatleute unter Umständen gegen behördliche Verfügungen und Entscheidungen zur Wehr setzen.
Alternative Streitbeilegung (ADR)
Die Alternative Streitbeilegung umfasst eine Vielzahl von Methoden, die eine Ergänzung zur gerichtlichen Auseinandersetzung darstellen. Sie kann dazu beitragen, die Verhandlungsführung zu verbessern und die Konfliktlösung innerhalb und zwischen den Parteien auf eine neue Ebene zu stellen. Kernstück dabei ist die Mediation.
Mediation kann die juristische Tätigkeit unter Umständen sehr gut ergänzen. Philosophie und Vorgehensweise sind allerdings grundsätzlich anders, insbesondere weil der Mediator gerade keine Parteiposition einnimmt. Stattdessen werden die Parteien bei der eigenen Lösungsfindung unterstützt. Der Vorteil dieser Methode ist, dass damit oft eine Basis für gesunde zukünftige Kontakte zwischen den Parteien erhalten bzw. geschaffen werden kann. Mediation bietet sich daher insbesondere im wirtschaftlichen und familiären Bereich an.
Die Kanzlei ist zugleich staatlich anerkannte Gütestelle. Das bietet nicht nur Gewähr für ein gewisses Maß an Kompetenz und Ernsthaftigkeit. Es hat auch den Vorteil, dass die Verjährung von Ansprüchen mit Einreichung eines Antrage vor der Gütestelle gehemmt wird und aus einer protokollierten Einigung direkt die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Einzelheiten zum Verfahren, den Kosten, einzuhaltenden Fristen und weiteres sind in der Verfahrensordnung der Gütestelle festgelegt und hier abrufbar.
Seminare
Schulungen und Einzelvorträge dienen zumeist der themenbezogenen Vorbereitung auf neue Geschäftsfelder. Der Rahmen kann dabei Inhouse oder öffentlich, formell oder informell sein. Den Schwerpunkt von Inhouse-Seminaren bildet die Vorbereitung auf unterschiedliche rechtliche und kulturelle Rahmenbedingungen, insbesondere mit Bezug auf den Wirtschaftsverkehr mit Asien. Andererseits werden auch Einzelthemen des internationalen Wirtschaftsrechts wie etwa internationales Vertragsrecht oder internationale Handelsklauseln dargestellt.