Portrait
Philosophie
Recht ist immer auch ein Abbild unserer Lebenswirklichkeiten. So ist es nur folgerichtig, dass rechtliche Zusammenhänge immer komplexer werden und es zu ihrer Erfassung einer zunehmenden Spezialisierung bedarf. Grenzüberschreitende Sachverhalte sind dabei keine Ausnahme mehr. Und während die früheren Herausforderungen solche innerhalb der EU waren, gilt es heute, mit weiter entfernten Rechts- und Kulturkreisen umzugehen. Eine Einzelperson kann all diesen Herausforderungen kaum gerecht werden. Im Unternehmen gelangt daher auch der Generalist früher oder später an seine Grenzen. Externe Kanzleien wiederum werden immer größer, um ein möglichst breites Spektrum abdecken zu können. Größe verhindert indes oftmals Flexibilität und Reaktionsvermögen. Ein großer Apparat will zudem unterhalten werden. Vor diesem Hintergrund hat sich Dr. Beck zusammen mit seinen Kooperationspartnern dazu entschieden, als Alternative ein Netz von Experten zur Verfügung zu stellen, das kurzfristig, pragmatisch und im Zweifel sogar günstiger tätig werden kann.
Klaus Beck
Klaus Becks Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Beratung von in- und ausländischen Mandanten in allen Fragen des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. Der geographische Fokus liegt dabei auf Asien und insbesondere China. Neben der Ausgestaltung und Prüfung entsprechender Verträge begleitet er bei unternehmerischer Zusammenarbeit und Niederlassungen vor Ort.
Klaus Beck studierte Rechtswissenschaften in Berlin und Mandarin in Kunming. Er hat in Hamburg zu einem wirtschaftsrechtlichen Thema promoviert und ist in Deutschland als Anwalt zugelassen. An der Hochschule Darmstadt absolvierte er später eine Ausbildung zum Mediator. Seine Konversations- und Arbeitssprachen neben Deutsch sind Englisch, Chinesisch, Italienisch und Französisch.
In der Vergangenheit war Klaus Beck zunächst in einem chinesischen Beratungsunternehmen tätig, welches auf den Hochtechnologiebereich spezialisiert ist und in offizieller Vertretung der Provinzregierung von Yunnan fungiert. Dort war er für rechtliche Fragen und das Auslandsgeschäft zuständig mit Fokus auf Investitionsberatung und Joint-Ventures. Danach leitete er einige Jahre lang das Büro einer deutschen politischen Stiftung in China und betreute dabei vor allem die Bereiche Wirtschafts- und Rechtspolitik. Letzteren Bereich bearbeitete er schließlich auch im Rahmen einer Tätigkeit für die Deutsche Botschaft in Peking. Vor seiner Niederlassung war er in Kanzleien in Kunming, Berlin und Freiburg tätig.
Lisa Zhang
Lisa Zhang ist eine chinesische Rechtsanwältin und Of Counsel bei Dr. Beck. Sie arbeitet von Shanghai aus und berät zu allen Fragen, die Unternehmen und Transaktionen vor Ort betreffen. Darüber hinaus besitzt sie langjährige Erfahrung bei der Vertretung vor in- und ausländischen Gerichten aller Art.
Lisa Zhang hat ihre Studien der Rechtswissenschaft mit einem LL.M. der Chinese University of Hong Kong abgerundet. Sie ist zu allen Gerichten der Volksrepublik China zugelassen. Daneben verfügt sie über einen Bachelor in Englisch, ihre Konversations- und Arbeitssprachen sind Chinesisch, Englisch und Französisch.
Zuletzt war Lisa Zhang in einer renommierten örtlichen Großkanzlei für das internationale Geschäft zuständig. Davor betreute sie ein international führendes Auktionshaus und arbeitete für eine mehrfach ausgezeichnete Kanzlei in Hongkong. Zu ihren Mandaten aus der Vergangenheit gehört u.a. die Begleitung bei Aufbau und Leitung eines großen Einkaufszentrums türkischer Investoren sowie ein komplexes Verfahren im Zusammenhang mit einem in Südostasien bekannten Konzern.
Ming Zhang
Ming Zhang ist ein in der VR China zugelassener Rechtsanwalt und Of Counsel bei Dr. Beck. Er lebt und arbeitet seit einiger Zeit in Deutschland, von wo aus er gemeinsame Projekte betreut. In den Bereichen Kultur, Medien, Lebensmittel, Arzneimittel, Medizintechnik, Immobilien, E-Commerce, Finanzwesen, Energie, Rohstoffe und Industrie bringt er seine langjährigen Erfahrungen ein.
Ansonsten bearbeitet Ming Zhang vor allem wirtschaftsrechtliche Fragestellungen mit grenzüberschreitenden Bezügen wie etwa Investitionen, Fusionen und Aufkäufe (M&A). Darunter fallen auch intern Reorganisation, Liquidation, Krisenmanagement, fairer Wettbewerb, Produktqualität, Handel und geistiges Eigentum.
Ming Zhang hat zunächst Musik und Personalmanagement studiert, später dann Politikwissenschaft und Recht. Nach einigen Jahren in der Geschäftsführung und bei der Verwaltung von Informationssystemen arbeitet er nunmehr als freier Rechtsanwalt. Dabei besitzt er neben juristischem Fachwissen solches zu Management, Bildung und IT. Seine Arbeitssprachen sind Mandarin, Englisch und Deutsch.
Partner
Entsprechend unserer Philosophie bietet die Kanzlei ihre Leistungen zusammen mit einem Netz von hoch qualifizierten und erfahrenen Kooperationspartnern an. Dies gewährleistet Zeitnähe und Kosteneffizienz, nicht zuletzt bei der Rechtsdurchsetzung im Ausland. Neben Kollegen im asiatischen Raum bestehen langjährige Verbindungen mit solchen aus Europa und im Inland. Vor Ort in Freiburg besteht eine regelmäßige Zusammenarbeit mit der Kanzlei Thalmaier / Adam / Stark.
Referenzen
Nach § 43a der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sind Rechtsanwälte zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verschwiegenheit bezieht sich auf alles, was Anwälten in Ausübung ihres Berufes bekanntgeworden ist. Hierzu zählt auch die Frage, welche Mandanten beraten oder vertreten werden. Vor diesem Hintergrund möchten wir an dieser Stelle keine Referenzen angeben. Auf konkrete Anfrage erteilen wir jedoch gerne Auskunft – je nach Mandantenwunsch namentlich oder in anonymisierter Form.
Ausgewählte Publikationen
- „Konfliktmanagement im internationalen Rechtsverkehr“, herausgegeben von Johannes Landbrecht und Simon Gabriel. Stämpfli Verlag, Bern; Nomos Verlag, Baden-Baden; NWV Verlag, Wien; 2017. Kapitel 8 zu China (Volksrepublik, Hongkong und Taiwan).
- „Das chinesische Kammer- und Verbandsrecht im Rechtsvergleich“, Carl Heymanns Verlag, 2009.
- „Mittelstand in China – Umwelttechnik gefragt“, in: Badische Zeitung, Nr. 36, 23.05.2002, S.8.