Markenrechtsreform VR China

Das reformierte Markengesetz, das am 01.05.2014 in Kraft tritt, passt das chinesische Markenrecht internationalen Standards an und zielt auf eine Vereinfachung und Verbesserung des Markenschutzes. Erstmals ist eine Markenanmeldung gleichzeitig in mehreren Waren- oder Dienstleistungsklassen möglich. Die Registrierung von Soundmarken ist ebenfalls ein Novum. Farben und Farbzusammenstellungen sind hingegen für sich allein nicht markenschutzfähig. 

Das Antragsverfahren wird merklich gestrafft und die Anmeldung einer Marke auf elektronischem Weg ermöglicht. Es gilt fortan eine Höchstbearbeitungsfrist von 9 Monaten, wobei nach wie vor eine vorläufige Genehmigung erteilt und veröffentlicht wird, gegen die Widerspruch einlegbar ist. Anders als bislang entfaltet bereits die Registrierung volle Schutzwirkung, auch wenn ein mögliches Widerspruchsverfahren noch nicht engültig zum Abschluss gekommen ist.

Markenrechtsverstöße werden insgesamt teurer. Sofern die tatsächliche Schadenshöhe nicht ermittelt werden kann, gilt fortan eine Schadensersatzsumme von 3 Mio. RMB. Einem Verletzer kann außerdem Strafschadenersatz bis zum Dreifachen des tatsächlichen Schadens auferlegt werden. Schließlich kann der Markeninhaber nunmehr auch die Rechtsverfolgungskosten geltend machen. 

Mit dem neuen Gesetz wurde ein modernes Instrument geschaffen, das jedem internationalen Vergleich standhält. Dies gilt mittlerweile auch für die meisten anderen gewerblichen Schutzrechte. Nicht gelöst ist damit allerdings die Frage der Rechtsdurchsetzung.

Ausführlicher Artikel dazu in 21China.

(Stand 01/2014)